Deutscher Depeschendienst im Februar 2008
Der lange Weg zum Recht
Der Psychiatrie-Fall Waltraud Storck alias Vera Stein wird in Frankfurt erneut verhandelt
Frankfurt/Gießen (ddp-hes). Es ist eine Geschichte wie aus einem Horrorfilm. Eine junge Frau wird gegen ihren Willen in eine psychiatrische Klinik gebracht. Sie ist nicht krank, doch die Ärzte glauben ihr nicht. Fesseln und Psychopharmaka stellen sie ruhig – jahrelang. Als die Wahrheit schließlich ans Tageslicht kommt, muss erst der Europäische Gerichtshof Recht sprechen, um Wiedergutmachung durchzusetzen. Der langen juristischen Auseinandersetzung wird am kommenden Dienstag am Oberlandesgericht in Frankfurt ein weiteres Kapitel hinzugefügt.
„Und dann wollte ich da raus und habe gesehen – die Türen sind alle zu.“ So beschreibt Waltraud Storck einem Radioreporter den Augenblick, als sich für sie als Teenager die Tore der geschlossenen Abteilung für sechs Jahre schließen sollten. Unter dem Pseudonym Vera Stein hat sie ein Buch über ihre Erlebnisse geschrieben. „Das schlimmste war das Eingesperrt sein und dass man denen völlig ausgeliefert war.“ Storck berichtet von Fesselungen an Betten, Stühlen und Heizkörpern. Und von den schweren Nebenwirkungen der Medikamente, die sie bis heute zeichnen.
Der Termin am Dienstag in Frankfurt betrifft nur eine der vielen Klagen, die die heute 49 Jahre alte Frau seitdem ausgefochten hat. Es geht um den Aufenthalt in einem Gießener Krankenhaus, eine der Stationen ihres Leidensweges, der sie durch Hessen, Bremen und Rheinlandpfalz führte. Eine Zivilkammer des Gießener Landgerichts hielt im Mai 2006 mögliche Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche für verjährt. Diese Entscheidung soll das OLG nun überprüfen.
Vor den Gießener Richtern erschien Storck im Rollstuhl, sie leidet an Muskelschwund. Ein Übermaß an Neuroleptika hat nach Ansicht der Ärzte ihr zentrales Nervensystem geschädigt – auch weil sie als Kind eine leichte Kinderlähmung hatte. Heute ist sie schwerbehindert. Als ihr Vater sie 1974 das erste Mal in eine Klinik hat einweisen lassen, lautete die Diagnose auf jugendliche Schizophrenie. Eine Beurteilung, die falsch war, wie ein Gutachter 20 Jahre später feststellt. „Die Hauptschuld haben die Ärzte“, sagt Storck. Ihrem Vater gibt sie keine Schuld.
Die Fehldiagnose wird von Klinik zu Klinik weiter gegeben, statt überprüft zu werden wie es eigentlich üblich wäre. Und auch die Justiz versagt: Im Alter von 18 Jahren sperren die Ärzte einer Bremer Privatklinik Storck ein – ohne richterlichen Beschluss, der eigentlich dafür obligatorisch ist. Jahre später segnet das Bremer Oberlandesgericht diese Entscheidung ab, indem es der unfreiwilligen Patientin sämtliche Ausgleichsansprüche verweigert. Erst der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte rückte 2005 das Unrecht gerade und spricht ihr 75.000 Euro Schadensersatz zu.
Am OLG in Frankfurt geht es nun um 50.000 Euro Schmerzensgeld und eine monatliche Rente von 1000 Euro, die der Landeswohlfahrtverband als Träger des Gießener Krankenhauses Storck zahlen soll. Das Gießener Landgericht beschäftigte sich bereits 1997 das erste Mal mit dem Fall. Doch weil wichtige Krankenunterlagen nicht auffindbar waren, musste die Zivilkammer das Verfahren aussetzen – solange, bis die Bundesregierung 2002 die Verjährungsfristen im Schuldrecht verkürzte. Doch von solchen Widrigkeiten lässt sich Storck nicht mehr entmutigen.
Tim Lochmüller 2010 für ml.text&reports // Verwendung nur mit ausdrücklicher Genehmigung
