Datenschutzerklärung ist für Unternehmen obligatorisch
Haben Sie auf Ihrer Website eine Datenschutzerklärung integriert? Falls Sie es bis jetzt nicht nicht getan haben, sollten Sie es nachholen. Denn immer mehr gewerbliche Online-Präsenzen werden wegen fehlender Datenschutzerklärung abgemahnt.
Grundlage dafür ist ist in Deutschland das Telemediengesetz (TMG), das der Bundestag am 18. Januar 2007 verabschiedet hat. Es ersetzte das Teledienstgesetz (TDG), das Teledienstdatenschutzgesetz (TDDSG) und in den meisten Teilen auch den Mediendienst-Staatsvertrag (MdStV).
Im Gesetzentwurf heißt es in §13 wörtlich:
Der Diensteanbieter hat den Nutzer zu Beginn des Nutzungsvorgangs über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten sowie über die Verarbeitung seiner Daten in Staaten außerhalb des Anwendungsbereichs der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (ABl. EG Nr. L 281 S. 31) in allgemein verständlicher Form zu unterrichten, sofern eine solche Unterrichtung nicht bereits erfolgt ist.
Rechtsanwalt Jens Liesegang hat auf luebeckonline.com dazu einen informativen Artikel verfasst. Dort verweist er auch auf eine einfache Mustererklärung, die Website-Betreiber für Ihre eigene Präsenz übernehmen können. Allerdings müssen Inhaber gewerblicher Websites diese gegebenenfalls an Ihre eigenen Bedürfnisse anpassen.
Falls Sie weitere Fragen zu diesem Komplex haben und Kunde bei uns sind, rufen Sie uns an. Wir helfen gerne weiter.

